...
Und dabei fiel mir auf, dass es für den Compass eine grössere Auswahl gibt, als für den Patriot. Die haben doch aber die gleichen Grössen. Müsste dann nicht eine Eintragung für den Compass auch für den Patriot gelten?
Gruß
Nachdem ich nun vor 2 Wochen schon nach Reifen/Kompletträdern suchte, sitze ich heute in dieser Sache erneut vor dem PC. Klar, beim Freundlichen ordern wird am einfachsten sein. Doch in meinem Fall kostet der Satz Winterreifen (ohne Sensoren) auf Alu deutlich über 1.000 Euro. Und das mit Markenreifen von Pirelli, Goodyear oder Fulda...
Zudem gefällt mir das Felgendesign (Chrysler) überhaupt nicht.
Bei einer Ausgabe von nur ca. 600 Euro wäre mir das Design der Felgen relativ egal, aber so.
Also suchen. Den oben erwähnten Tipp von "Cornetto" erstmal befolgen. Denn in den Papieren selbst steht ja nur noch die aktuell aufgezogene Reifengröße drin.
Für meinen Compass (unbedingt direkt Fahrgesetllnummer angeben!) sind mir 5 Rad-/Reifenkombinationen von Chrysler genannt worden.
Erstmal hilfreich.
Bei der Online-Suche zeigt sich dann in meinem Fall, daß die Auswahl an Felgen und Reifen (215er/18 Zoll) begrenzt und daher teuerer ist. Auch darf ich 17 Zoll fahren. Doch auch hier gäbe es bei 225er Reifen generell günstigere Angebote. Insbesondere beim Felgenkauf ist die Einpresstiefe zu beachten, wodurch die grundsätzliche Auswahl lt. Chrysler reduziert wird.
Und schon ist man im Bereich der Teilegutachten, Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder ABEs. Was je nach Gutachtentypus zu unterschiedlichen Konsequenzen hinsichtlich der Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere und weiteren Kosten führt.
Sieh Dir mal die ABEs und Gutachten zu den Felgen an. Meist kann man sie bei Händler/Hersteller direkt als PDF herunterladen. Dort werden zu jedem Fahrzeugtyp der freigegeben wurde unterschiedliche Auflagen gelistet
Compass versus Patriot:
Da der Compass schon länger auf dem Markt ist, taucht er auch häufiger in den Gutachten auf. Und wenn man die Datenbanken der großen Händler abruft, merkt man schnell, daß sie sich auf 2 große Dienstleister beziehen, die wohl die Konfiguratoren
füttern. Und viele Gutachten stammen nun aus 2007 oder früher...
Manchmal fassen Händler auch Compass/Patriot auf ihren Übersichtsseiten zu 17 Zoll-Rädern(!) zusammen. Sieht man sich dann die zugehörigen TÜV-Gutachten an, stellt man fest, daß der Patriot gar nicht explizit genannt ist oder andere/weitere Auflagen zu erfüllen. Könnte dann im Alltag irgendwann zu einem (nicht technischen) Problem führen!
Compass versus Compass Limited:
Gleiches gilt für meinen Compass
LIMITED. Er hat serienmäßig 18-Zoll-Räder (215er!!!). Und auch dieses 'Serienmäßig' spielt in der Theorie der Eintragungspflicht eine Rolle. Denn in nicht wenigen Felgengutachten (17 Zoll) steht beim Compass die Einschränkung, daß sie
nicht für Typen dieser Baureihe zugelassen sind, die serienmäßig (manchmal: werksseitig) mit größeren Rädern ausgeliefert worden sind!
Ob dies alles nur akademische Fragestellungen sind, vermag ich nicht zu beantworten. Und möglicherweise fällt es nie auf. Aber auf solche
Spielchen habe ich keine Lust mehr.
Und dann wünscht sich der Hersteller der 17er oder 18er Wunsch-Felge auch noch bestimmte Reifengrößen. Sind die von Chrysler freigegeben? Nur sehr selten. Also noch eine Bescheinigung...
Das Problem liegt beim
Limited in der Auslieferung mit
18 Zollfelgen, die
nur mit
215/55er Reifen freigegeben sind. Hier ist das Angebot an guten Winterreifen dünn und daher teuer. Selbst bei den 17 Zöllern gibt es in der Dimension 225er deutlich mehr für's Geld.
Ich stehe dabei auf dem Standpunkt, daß der Compass serienmäßig mit 17 Zoll daherkommt. Aber ob nun noch tatsächliche, weitere relevante Änderungen im Fahrwerksbereich etc. vorliegen, vermag ich nicht zu beurteilen. Schließlich ist der Limited doch keine Variante sondern nur die Summe von Ausstattungsdetails; wenn auch von Hause (Werk) aus...
Übrigens unterscheidet die Betriebsanleitung zwischen
2 Varianten des RDK-Systems. Nur die Premiumausführung hat Luftdrucksensoren. Im anderen Fall wird der Druckabfall wohl über abweichende Radumdrehungen ermittelt!?!
Sensoren nachrüsten werde ich wohl nicht, da ja dann 2x jährlich eine Anpassung des Systems beim Freundlichen nötig wird. Ob der dann noch so freundlich ist, nachdem ich sein tolles Komplettradangebot ausgeschlagen habe wird fraglich sein. Zumindest wird er mir für seine Arbeit gut in die Tasche greifen wollen.
Ist halt die Frage, wie nervig die Fehlermeldungen im Kurzstreckenverkehr sein werden...
Grüße
Christian