Rugged Ridge XHD Felgen 9x17

Diskutiere Rugged Ridge XHD Felgen 9x17 im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Da mein Umbauthreat "Neue Umbaustufe erreicht" geschlossen ist, muss ich halt nen Neuen aufmachen...dachte eigentlich ich könnte da ewig drin...
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US911

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Da mein Umbauthreat "Neue Umbaustufe erreicht" geschlossen ist, muss ich halt nen Neuen aufmachen...dachte eigentlich ich könnte da ewig drin weiter schreiben :eh:
Vielleicht kann man die folgenden Postings ja auch noch dran basteln?!
 
Back to toppic:
Zum Saisonauftakt 2016 gabs für meinen wieder eine neue "Umbaustufe"! Nach vielen Überlegungen, Vergleichen und Fotoanalysen habe ich mich für ein Satz neuer Felgen entschieden.
 
Die Rugged Ridge XHD, Black-Satin in 9x17 ET -12 iVm 285er Cooper ST-Maxx. :smilewinkgrin:
 
Zur Erinnerung: Vorher waren originale 5-Sterner in 7,5x17 ET 43,8 + 30mm Distanzscheiben/Rad mit gleicher Bereifung montiert (falls jemand an den Felgen Interesse hat, gerne PN an mich).
 
Hier der Vorher-Nachher-Effekt:
 







 
 
US911

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Und hier noch Bilder zum Radüberstand...die bekannte Problemzone bei ET -12 :sneaky2:
 









 
 
pixelbrain

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das sieht einfach nur FETT aus :)
 
TÜV wird dann irgendwann nen Thema sein ... aber zum TÜV kannst auch mit Winterreifen fahren ;-) oder klemmst dir für den Moment nen paar Schmutzlappen vorne und hinten dran ...
 
 
 
 

JuergensWranglerJK

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da freut man sich auf jede Kontrolle, das sieht ja ein Blinder das das so nicht passt.
 
US911

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pixelbrain schrieb:
Kurze Frage, die SPV sind aber aktuell nicht montiert oder?
 
Nein, bei dieser Felge sind definitiv keine Distanzscheiben mehr nötig :top:
 
JuergensWranglerJK schrieb:
da freut man sich auf jede Kontrolle, das sieht ja ein Blinder das das so nicht passt.
 
Da freu ich mich in der Tat drauf! B) 
 
Denn zunächst einmal sind die Felgen vom Tüv entsprechend abgenommen und legitimiert. Somit ist zunächst einmal die Kuh vom Eis, was ein erlöschen der Betriebserlaubnis angeht.
Ebenso wird eine "Austragung" der Felgen bei technischer Begutachtung vor keinem Verwaltungsgericht Bestand haben. Denkbar wäre allenfalls, daß zusätzliche Auflagen gemacht werden (Gummilippen zur erweiterten Radabdeckung). :hmmm:
 
Was eine mögliche ordnungswidrigkeitenrelevante Ahndung angeht, so wird diese tatbestandsmäßig nicht erfüllt sein, denn ich habe alles per Gesetz vorgeschriebene getan (Einzelabnahme durch Tüv-Sachverständigen), um den Umbau zu legitimieren...und der Herr vom Tüv ist sachverständig - nicht ich!
Eine "wesentliche Beeinträchtigung" des Straßenverkehrs wird im vorliegenden Fall wohl schwerlich begründbar sein, somit käme sowieso lediglich der Grundtatbestand in Betracht, der gem. gültigem bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog derzeit mit 25€ belegt ist.
Aber wie bereits geschildert...wird es an der Vorwerfbarkeit scheitern. :moon:
 
Und alle die jetzt (in gewohnter Weise) wieder auf angeblich fehlenden Versicherungsschutz oder Regressansprüche im Schadensfall hinweisen, sollten sich ggf. vor ihrem Posting mit den allgem. gültigen Versicherungsbedingungen und vorallem der aktuellen Rechtssprechung durch Gerichtsurteile vertraut machen. :deal:
 
Ich seh' die rechtliche Lage erstmal ganz entspannt...zum Einen, weil ich mich damit auskenne...undzum Anderen weil ich im Zweifel nicht den "schwarzen Peter" habe, sondern der sachverständige (Be)Gutachter :rofl:
 
Voodoo1993

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Wo wurde das denn so eingetragen? Ich will eigentlich keine TÜV Diskussion lostreten, aber JEDER Prüfer muss doch die Vorgaben einhalten und die Radabdeckung ist ja ganz klar messbar. Da gibt es keinen Spielraum.
Das fällt bei einer Kontrolle im Schlimsten fall ja auch auf den Prüfer zurück und so streng wie die in letzter Zeit auch die Prüfer selbst kontrollieren....

Ich finde die Felge auf jeden Fall echt schick Grad durch das Tiefgeschüsselte XD

Wobei mit 315-bzw 12.5 wird die Radabdeckung mit den Orginal fendern schon ziemlich kriminell

Vg Kevin
 

JuergensWranglerJK

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Schön das du die Sache so entspannt siehst, wenn du an den richtigen kommst fährst mit dem Bus heim, gerade wen du so oben anfängst aufzutrumpfen

Aber Guts schaut es aus
 
ChristophX3M

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Hallo, als Motorrad-Fahrer habe ich es leider oft anders erlebt.
Fahren ohne DB-Tüte ist auch kein Straftat, aber... Stilllegung des Motorrads und nach Hause mit der Bahn ist bereits kein Märchen...
 

ChaseTruck

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US911 schrieb:
Nein, bei dieser Felge sind definitiv keine Distanzscheiben mehr nötig :top:
 

 
Da freu ich mich in der Tat drauf! B) 
 
Denn zunächst einmal sind die Felgen vom Tüv entsprechend abgenommen und legitimiert. Somit ist zunächst einmal die Kuh vom Eis, was ein erlöschen der Betriebserlaubnis angeht.
Ebenso wird eine "Austragung" der Felgen bei technischer Begutachtung vor keinem Verwaltungsgericht Bestand haben. Denkbar wäre allenfalls, daß zusätzliche Auflagen gemacht werden (Gummilippen zur erweiterten Radabdeckung). :hmmm:
 
Was eine mögliche ordnungswidrigkeitenrelevante Ahndung angeht, so wird diese tatbestandsmäßig nicht erfüllt sein, denn ich habe alles per Gesetz vorgeschriebene getan (Einzelabnahme durch Tüv-Sachverständigen), um den Umbau zu legitimieren...und der Herr vom Tüv ist sachverständig - nicht ich!
Eine "wesentliche Beeinträchtigung" des Straßenverkehrs wird im vorliegenden Fall wohl schwerlich begründbar sein, somit käme sowieso lediglich der Grundtatbestand in Betracht, der gem. gültigem bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog derzeit mit 25 belegt ist.
Aber wie bereits geschildert...wird es an der Vorwerfbarkeit scheitern. :moon:
 
Und alle die jetzt (in gewohnter Weise) wieder auf angeblich fehlenden Versicherungsschutz oder Regressansprüche im Schadensfall hinweisen, sollten sich ggf. vor ihrem Posting mit den allgem. gültigen Versicherungsbedingungen und vorallem der aktuellen Rechtssprechung durch Gerichtsurteile vertraut machen. :deal:
 
Ich seh' die rechtliche Lage erstmal ganz entspannt...zum Einen, weil ich mich damit auskenne...undzum Anderen weil ich im Zweifel nicht den "schwarzen Peter" habe, sondern der sachverständige (Be)Gutachter :rofl:
  
JuergensWranglerJK schrieb:
Schön das du die Sache so entspannt siehst, wenn du an den richtigen kommst fährst mit dem Bus heim, gerade wen du so oben anfängst aufzutrumpfen
Aber Guts schaut es aus
Wollte ich gerade sagen. Ist nicht vermerkt: Für ausreichende Abdeckung ist zu sorgen ?
Das ist normalerweise der Standarsatz in den Papieren hinter breiteren Reifen.

Aber egal. Klar sowas ist ein Anhalte Magnet für die Polizei. Ie JK Gruppen in FB und auch hier kann man das diverse Male lesen. Und ich kann auch ein Lied davon singen .

Gut mit dem JK habe ich das noch nicht mitgemacht, da ich da alles passend gemacht habe.

Aber mit den Autos davor habe ich das schon durch.
Man wird angehalten und die Plizei geht von einem Verstoß aus.
Daraufhin wird das Fahrzeug stillgelegt und eine Vorführung beim Sachverständigen angeordnet.
Solange wird es sichergestellt. Sprich Abschlepper kommt und lagert ihn ein oder bringt ihn direkt zum TÜV.
TÜV macht ein Gutachten über den Zustand.

Das alles zahlst Du, wenn etwas nicht stimmt.

Mit der Versicherung ist halb so wild. Da muß die Änderung ursächlich für denn Unfall sein und auch dann gibt es höchstens 5000,- Regress.

Aber das obige Prozeder ist teuer genug.
Ich schau mal ob ich den Link von der Verkehrsüberwachung Köln finde. Meine den hätte ich hier schon gesehen. Da kann man schön die Vorgehensweise sehen.

Ich würde mir nen Plan B überlegen. Fahre ich das Ding nur zuhause und ich hätte 2. Satz Reifen, wäre mir das egal.
Aber wenn dir das mal fern der Heimat passiert, dann haste echt nen Problem.
In NRW würde ich so nicht rum fahren.

Edit...... gefunden

https://youtu.be/oBSfPaf9cGU
 
Inside

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Hi US911,
 
sehr sehr schön habe die selbe Felge auch so Eingetragen.
Aber kein Bock auf Stress deshalb selbst geschnittene Gummi Lippe dran und gut :jester:  (Jeep bleibt Jeep)
 
02_2015-11-18 16.49.27.jpg
 
nicht so Schön aber hält auch den Dreck ein wenig fern.  (Und kein Stress)
 
Gruß Klaus
 
US911

US911

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Voodoo1993 schrieb:
Wo wurde das denn so eingetragen? Ich will eigentlich keine TÜV Diskussion lostreten, aber JEDER Prüfer muss doch die Vorgaben einhalten und die Radabdeckung ist ja ganz klar messbar. Da gibt es keinen Spielraum.
 
Per Einzelabnahme durch den bayerischen TÜV. Und JEDER Prüfer muß sicher die Vorgaben (in aller Regel Richtwerte) einhalten und hat sehr viel Ermessensspielraum! Bsp.: Es gibt auch keine vorgeschrieben Mindesbodenfreiheit. Die Prüfer haben als Richtwert, daß eine Schwelle von 800mm Höhe und 500mm Breite berührungsfrei überfahrbar sein SOLLTE (nicht MUSS)! Daher gibt es auch viele die tiefer sind...(es gibt zwar noch eine weitere Regel, die mit hinein spielt, aber es soll ja hier kein Verkehrsunterricht werden) ;)
 
JuergensWranglerJK schrieb:
Schön das du die Sache so entspannt siehst, wenn du an den richtigen kommst fährst mit dem Bus heim, gerade wen du so oben anfängst aufzutrumpfen

Aber Guts schaut es aus
Mit dem Bus? - Eben nicht, da wie bereits beschrieben, keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt. Und der bloße Verstoß gegen Auflagen stellt werder ein tatbestandsmäßiges erlöschen der BE dar und rechtfertigt in keinster Weise eine Untersagung der Weiterfahrt, egal nach welchem Gefahrenabwehrgesetz der Länder.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß man sich bei Kontrollen eigentlich recht konstruktiv begegnet.
 
ChristophX3M schrieb:
Hallo, als Motorrad-Fahrer habe ich es leider oft anders erlebt.
Fahren ohne DB-Tüte ist auch kein Straftat, aber... Stilllegung des Motorrads und nach Hause mit der Bahn ist bereits kein Märchen...
Die Entfernung des Db-Killers stellt eine technische Manipulation an einem Bauteil dar, durch die die Bauartgenehmigung nicht mehr vorliegt und somit ein klassischer Fall des Erlöschens der BE darstellt ! Gem. der gültigen Richtlinie für technische Überwachungsvereine (RiLi-HU) ist dies dort als "Erheblicher Mangel" katalogisiert und lässt regelmäßig eine Verkehrsgefährdung erwarten. In solchen Fällen wird von den Kontroll-, Ahndungs- und Verwaltungsbehörden sogar Vorsatz unterstellt und der qualifizierte Satz von 90€ + Punkt sogar noch angehoben. Da die Behörden weitestgehend an die "Verhaltnismäßigkeit der Mittel" gebunden sind, wird wohl eine Sicherstellung nur erfolgen, wenn der Betroffene den Verstoß abstreitet oder uneinsichtig ist. Die Weiterfahrt ist aber auf alle Fälle zu untersagen...und das ist auch gut so !!!
(Wer an einer kurvenreichen Strecke z.B. im Odenwald wohnt, hat die Schnauze nämlich voll von den Wochenendbikern mit ihren unzulässigen Brülltüten. Da geht in manchen Ortschaften die Lebensqualität gegen Null...nix mehr mit im Garten sitzen o.Ä.)
 
ChaseTruck schrieb:
   Wollte ich gerade sagen. Ist nicht vermerkt: Für ausreichende Abdeckung ist zu sorgen ?
Das ist normalerweise der Standarsatz in den Papieren hinter breiteren Reifen.

Aber egal. Klar sowas ist ein Anhalte Magnet für die Polizei. Ie JK Gruppen in FB und auch hier kann man das diverse Male lesen. Und ich kann auch ein Lied davon singen .

Gut mit dem JK habe ich das noch nicht mitgemacht, da ich da alles passend gemacht habe.

Aber mit den Autos davor habe ich das schon durch.
Man wird angehalten und die Plizei geht von einem Verstoß aus.
Daraufhin wird das Fahrzeug stillgelegt und eine Vorführung beim Sachverständigen angeordnet.
Solange wird es sichergestellt. Sprich Abschlepper kommt und lagert ihn ein oder bringt ihn direkt zum TÜV.
TÜV macht ein Gutachten über den Zustand.

Das alles zahlst Du, wenn etwas nicht stimmt.

Mit der Versicherung ist halb so wild. Da muß die Änderung ursächlich für denn Unfall sein und auch dann gibt es höchstens 5000,- Regress.

Aber das obige Prozeder ist teuer genug.
 
Wie beschrieben handelt es sich um Auflagen, deren Nichteinhaltung NICHT zum erlöschen der BE führen. Anders z.B. bei einem zu tief gedrehten Gewindefahrwerk -> Wesentliche Beeinträchtigung der VK-Sicherheit kann nicht ausgeschlossen werden.
 
Inside schrieb:
Hi US911,
 
sehr sehr schön habe die selbe Felge auch so Eingetragen.
Aber kein Bock auf Stress deshalb selbst geschnittene Gummi Lippe dran und gut :jester:  (Jeep bleibt Jeep)
 
02_2015-11-18 16.49.27.jpg
 
nicht so Schön aber hält auch den Dreck ein wenig fern.  (Und kein Stress)
 
Gruß Klaus
Sieht Top aus...ich finde die Lippen nichtmal hässlich. Ist auch mein Plan B, falls es mal bei einer HU eng wird.
 
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Noch ein kleines Fazit:
Ich habe beruflich sehr viel mit Polizei, TÜV, Versicherungs- und Unfallgutachtern, Ahndungsbehörden und Verwaltungsgerichten zu tun. Ich bilde mir ein, in dieser Thematik einen gewissen Sachverstand zu besitzen und auch qualifizierte Aussagen treffen zu können, die ich mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen, Verwaltungsvorschriften oder aktueller Rechtssprechung auch begründet darlegen kann.
 
Die bezichnete Reportage ist mir bekannt. In Fachkreisen bereits öfters kritisiert und belächelt...wenige Fachbegriffe tauchen auf, Sachverhalte werden verdreht, damit es für den Zuschauer spektakulärer wirkt und letztendlich hat das alles recht wenig mit dem vorliegenden Fall zu tun.
 
Da ich, wie bereits beschrieben, hier keine rechtlichen Belehrungen durchführen will, sonder eigentlich nur ein paar Bilder der XHD's posten wollte, sollte dieser Threat wohl besser geschlossen werden.
(Im Übrigen habe ich den Radüberstand entsprechend exponiert Fotografiert. Im Gesamtkonzept fällt der Überstand eigentlich kaum auf).
 
simplydynamic

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US911 schrieb:
.....................
 
Wie beschrieben handelt es sich um Auflagen, deren Nichteinhaltung NICHT zum erlöschen der BE führen. Anders z.B. bei einem zu tief gedrehten Gewindefahrwerk -> Wesentliche Beeinträchtigung der VK-Sicherheit kann nicht ausgeschlossen werden.
 
Sieht Top aus...ich finde die Lippen nichtmal hässlich. Ist auch mein Plan B, falls es mal bei einer HU eng wird.
 
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Noch ein kleines Fazit:
Ich habe beruflich sehr viel mit Polizei, TÜV, Versicherungs- und Unfallgutachtern, Ahndungsbehörden und Verwaltungsgerichten zu tun. Ich bilde mir ein, in dieser Thematik einen gewissen Sachverstand zu besitzen und auch qualifizierte Aussagen treffen zu können, die ich mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen, Verwaltungsvorschriften oder aktueller Rechtssprechung auch begründet darlegen kann.
 
Die bezichnete Reportage ist mir bekannt. In Fachkreisen bereits öfters kritisiert und belächelt...wenige Fachbegriffe tauchen auf, Sachverhalte werden verdreht, damit es für den Zuschauer spektakulärer wirkt und letztendlich hat das alles recht wenig mit dem vorliegenden Fall zu tun.
 
Da ich, wie bereits beschrieben, hier keine rechtlichen Belehrungen durchführen will, sonder eigentlich nur ein paar Bilder der XHD's posten wollte, sollte dieser Threat wohl besser geschlossen werden.
(Im Übrigen habe ich den Radüberstand entsprechend exponiert Fotografiert. Im Gesamtkonzept fällt der Überstand eigentlich kaum auf).
 
 
Die Polizei kann das auch nicht beurteilen.... Deshalb lassen sie es beim TÜV still legen und   vorführen......... und der findet eben was..... Damit hast eben Du die Kosten an der Backe.....
 
Wobei mit nicht Verkehrsgefährdend.... Ich weiß nicht.
Rutschte mit nem  Kotflügel vom 3er an einem vorbei passiert nix. Mit so nem überstehenden AT Reifen, ziehste dem schon mal die Hose oder mehr runter.
 
Aber wie gesagt, da sind auch die Regionen  unterschiedlich. In NRW sollteste dich damit nicht blicken lassen.......
 

ChaseTruck

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Auch wenn ich mir auch Kopf packe bei der Reportage, Messung der Lautstärke ohne Einhaltung der Abstände Winkel, Sachen stehrn daneben und dann überhaupt mit dem Handy....... Da könnte er auch schätzen.

Aber genauso sind sie eben drauf. Und nicht nur in Köln. Mit dem Jeep habe ich das nie mitgemacht, aber mit einigen Autos davor.
 

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Mir wäre es auch wurscht was die Rennleitung dazu meint.
Solange der Dreck nicht auf die Frontscheibe spritzt und die Sicht behindert, kann die Sache gar nicht illegal sein :jester:
 

gerther

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Also , wenn eine TÜV Genehmigung vorliegt, diese in die KFZ Papiere eintragen lassen und dann kann die Rennleitung machen was sie will.
 

ChaseTruck

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gerther schrieb:
Also , wenn eine TÜV Genehmigung vorliegt, diese in die KFZ Papiere eintragen lassen und dann kann die Rennleitung machen was sie will.
Haha, glaubst Du.
Da gibt es 1000 Möglichkeiten. Ignorieren, Mängelkarte, still legen und TÜV Vorführung usw.
Und dann können die ja noch untersuchen wie es dazu kam. Hast du nachträglich was geändert, hat der Prüfer ne illegale Eintragung gemacht, ist es komplett gefälscht.

Chiptuning, eine Stoßstange tüven und ne andere fahren..... alles kein Problem. Aber sowas ist Polizeimagnet. Zumindest bei uns in der Gegend

Aber gut, genug jetzt mit der TÜVerei......
 
kdf

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dauernd unterwegs
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Mittelrhein
Sieht saustark aus!! Aber Dir wird*s den Dreck von den Vorderrädern ganz schön an die Türen klatschen, zumal ohne Trittbretter (die sonst einiges abhalten...) :smileJap:
 
Und um die Optik zu vervollständigen, fehlt m. E. noch ein passender Bumper
 
 
 
 
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