Voodoo1993 schrieb:
Wo wurde das denn so eingetragen? Ich will eigentlich keine TÜV Diskussion lostreten, aber JEDER Prüfer muss doch die Vorgaben einhalten und die Radabdeckung ist ja ganz klar messbar. Da gibt es keinen Spielraum.
Per Einzelabnahme durch den bayerischen TÜV. Und JEDER Prüfer muß sicher die Vorgaben (in aller Regel Richtwerte) einhalten und hat sehr viel Ermessensspielraum! Bsp.: Es gibt auch keine vorgeschrieben Mindesbodenfreiheit. Die Prüfer haben als Richtwert, daß eine Schwelle von 800mm Höhe und 500mm Breite berührungsfrei überfahrbar sein SOLLTE (nicht MUSS)! Daher gibt es auch viele die tiefer sind...(es gibt zwar noch eine weitere Regel, die mit hinein spielt, aber es soll ja hier kein Verkehrsunterricht werden)
JuergensWranglerJK schrieb:
Schön das du die Sache so entspannt siehst, wenn du an den richtigen kommst fährst mit dem Bus heim, gerade wen du so oben anfängst aufzutrumpfen
Aber Guts schaut es aus
Mit dem Bus? - Eben nicht, da wie bereits beschrieben, keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt. Und der bloße Verstoß gegen Auflagen stellt werder ein tatbestandsmäßiges erlöschen der BE dar und rechtfertigt in keinster Weise eine Untersagung der Weiterfahrt, egal nach welchem Gefahrenabwehrgesetz der Länder.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß man sich bei Kontrollen eigentlich recht konstruktiv begegnet.
ChristophX3M schrieb:
Hallo, als Motorrad-Fahrer habe ich es leider oft anders erlebt.
Fahren ohne DB-Tüte ist auch kein Straftat, aber... Stilllegung des Motorrads und nach Hause mit der Bahn ist bereits kein Märchen...
Die Entfernung des Db-Killers stellt eine technische Manipulation an einem Bauteil dar, durch die die Bauartgenehmigung nicht mehr vorliegt und somit ein klassischer Fall des Erlöschens der BE darstellt ! Gem. der gültigen Richtlinie für technische Überwachungsvereine (RiLi-HU) ist dies dort als "Erheblicher Mangel" katalogisiert und lässt regelmäßig eine Verkehrsgefährdung erwarten. In solchen Fällen wird von den Kontroll-, Ahndungs- und Verwaltungsbehörden sogar Vorsatz unterstellt und der qualifizierte Satz von 90€ + Punkt sogar noch angehoben. Da die Behörden weitestgehend an die "Verhaltnismäßigkeit der Mittel" gebunden sind, wird wohl eine Sicherstellung nur erfolgen, wenn der Betroffene den Verstoß abstreitet oder uneinsichtig ist. Die Weiterfahrt ist aber auf alle Fälle zu untersagen...und das ist auch gut so !!!
(Wer an einer kurvenreichen Strecke z.B. im Odenwald wohnt, hat die Schnauze nämlich voll von den Wochenendbikern mit ihren unzulässigen Brülltüten. Da geht in manchen Ortschaften die Lebensqualität gegen Null...nix mehr mit im Garten sitzen o.Ä.)
ChaseTruck schrieb:
Wollte ich gerade sagen. Ist nicht vermerkt: Für ausreichende Abdeckung ist zu sorgen ?
Das ist normalerweise der Standarsatz in den Papieren hinter breiteren Reifen.
Aber egal. Klar sowas ist ein Anhalte Magnet für die Polizei. Ie JK Gruppen in FB und auch hier kann man das diverse Male lesen. Und ich kann auch ein Lied davon singen .
Gut mit dem JK habe ich das noch nicht mitgemacht, da ich da alles passend gemacht habe.
Aber mit den Autos davor habe ich das schon durch.
Man wird angehalten und die Plizei geht von einem Verstoß aus.
Daraufhin wird das Fahrzeug stillgelegt und eine Vorführung beim Sachverständigen angeordnet.
Solange wird es sichergestellt. Sprich Abschlepper kommt und lagert ihn ein oder bringt ihn direkt zum TÜV.
TÜV macht ein Gutachten über den Zustand.
Das alles zahlst Du, wenn etwas nicht stimmt.
Mit der Versicherung ist halb so wild. Da muß die Änderung ursächlich für denn Unfall sein und auch dann gibt es höchstens 5000,- Regress.
Aber das obige Prozeder ist teuer genug.
Wie beschrieben handelt es sich um Auflagen, deren Nichteinhaltung NICHT zum erlöschen der BE führen. Anders z.B. bei einem zu tief gedrehten Gewindefahrwerk -> Wesentliche Beeinträchtigung der VK-Sicherheit kann nicht ausgeschlossen werden.
Inside schrieb:
Hi US911,
sehr sehr schön habe die selbe Felge auch so Eingetragen.
Aber kein Bock auf Stress deshalb selbst geschnittene Gummi Lippe dran und gut
(Jeep bleibt Jeep)
02_2015-11-18 16.49.27.jpg
nicht so Schön aber hält auch den Dreck ein wenig fern. (Und kein Stress)
Gruß Klaus
Sieht Top aus...ich finde die Lippen nichtmal hässlich. Ist auch mein Plan B, falls es mal bei einer HU eng wird.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Noch ein kleines Fazit:
Ich habe beruflich sehr viel mit Polizei, TÜV, Versicherungs- und Unfallgutachtern, Ahndungsbehörden und Verwaltungsgerichten zu tun. Ich bilde mir ein, in dieser Thematik einen gewissen Sachverstand zu besitzen und auch qualifizierte Aussagen treffen zu können, die ich mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen, Verwaltungsvorschriften oder aktueller Rechtssprechung auch begründet darlegen kann.
Die bezichnete Reportage ist mir bekannt. In Fachkreisen bereits öfters kritisiert und belächelt...wenige Fachbegriffe tauchen auf, Sachverhalte werden verdreht, damit es für den Zuschauer spektakulärer wirkt und letztendlich hat das alles recht wenig mit dem vorliegenden Fall zu tun.
Da ich, wie bereits beschrieben, hier keine rechtlichen Belehrungen durchführen will, sonder eigentlich nur ein paar Bilder der XHD's posten wollte, sollte dieser Threat wohl besser geschlossen werden.
(Im Übrigen habe ich den Radüberstand entsprechend exponiert Fotografiert. Im Gesamtkonzept fällt der Überstand eigentlich kaum auf).