LPG unruhiger Lauf

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CG-ITS

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Na das ist ja ein tolles Thema jetzt: Zu heiße Verbrennung..

Ich denke nicht, dass es so weit kommen wird, aber im extremfall schmilzt der Kolbenboden, aber glaub mir, da brauchste keine Werkstatt die dir das sagt....
Erstmal kommen so sachen wie Mikroverschweißungen zw. Ventilen u. Ventilsitzen; Durchblasende Kopfdichtungen; reißende Köpfe usw usw...
Was das laut angeht: Ist es ein Klopfen (wie wenn minderwertiger Sprit verbrannt wird?) Könnte ja sein, da die Brennräume ja wärmer werden und das zu magere gemisch sich dann an den Wänden entzündet statt vom Zündfunken entzündet zu werden (daher klopfende verbrennung: Die Flammenfronten stoßen aufeinander (das ist das "klopfen") und das ist sehr ungesund).
Guck doch mal deine Zündkerzen an, vllt. haben sie sich ja weißlich verfärbt?

Oder ist das "etwas heißer als sonst" im Moment auf Benzin?

Wünsche noch viel Glück.
Würde aber kein Geld darein investieren irgendwelche evtl. Motorprobleme zu finden die sich noch nicht zeigen. Das ist wahrscheinlich eine Sackgasse....


Gruss
Chris :rolleyes:
 

Daze

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@ Chris:
Hi! als Klopfen würde ich das nicht bezeichnen. Wie gesagt, vielleichht mach ich mir zuviel Sorgen, weil ich grade überempfindlich bin. Kann vielleicht ein defekter Krümmer sein.
Die Temperatur ist höher wenn ich auf Gas fahre. Ist aber nicht konstant. Ich weiss ja das wenn man viel Bergauf fährt, die Temp. schon mal ansteigen kann, aber das passiert auch bei 90 auf der Landstrasse. Geht nie SEHR hoch, aber doch etwas mehr als sonst.
Ich wollte nur mal fragen ob das irgendein eindeutiges Symptom ist (Oh mein Gott dein Auto wird sich ein 24 Std selbst zerstören!!!)

Bei dem Ruckeln mit der Gasanlage wollte ich ja auch einfach nur mal fragen und Bums...

:rolleyes:
 
CG-ITS

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Ich wollte nur mal fragen ob das irgendein eindeutiges Symptom ist (Oh mein Gott dein Auto wird sich ein 24 Std selbst zerstören!!!)
In Kombination mit deinen anderen Problemen (ruckeln, absterben) würde ich sagen ja: Gemisch zu mager. Viel zu mager!
 
CG-ITS

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Ich meinte eigentlich bezogen auf den Benzinmodus. Versteh ich jetzt nicht??
Aber das mit der Einstellung wird ja hoffentlich bald geregelt.
Findet ihr es gerechtfertigt, beim nunmehr dritten Mal hinfahren Benzinkosten zu verlangen?
400km sind ja nicht ganz wenig.
Oder erst ab dem vierten Mal? Ich würde es zumindest versuchen. Und nimm was du kriegen kannst in cash....

Gruss
Chris :rolleyes:
 

Daze

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So ich habe jetzt den Termin zur Nachbesserung. Der Chef klang ziemlich sauer! War aber höflich (zu seinem Glück:))
Jetzt habe ich eine Bitte an alle!
Diejenigen die die gleiche oder eine ähnliche Anlage verbaut haben, könntet Ihr mir Fotos von euren Einbauten schicken, damit ich weiss wie das auszusehen hat. Gern auch direkt an daze16881@gmx.de
Das wäre super. Am Ende verar...en die mich schon wieder.

Danke,danke!!!

Silvan
 
Amphiranger

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Ist Deine Anlage eigentlich vom TÜV abgenommen und in die Fz-Papiere eingetragen? Wenn nicht, fährst Du seit 11 Monaten ohne Betriebserlaubnis rum!
So oder so solltest Du da vielleicht anschliessend vorbeifahren und die Ingenieure mal einen Blick drauf werfen lassen. Die können auch auf Undichtigkeiten prüfen und wissen auch den Einbau zu bewerten. Von Bildern ist das mitunter schwer zu sehen.
 

Daze

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Guten Morgen!
TüVabnahme ja, angebliche leichte Mängel, weil der Tank längs statt quer eingebaut ist. Aber damit kann ich leben, zumal ich das ja so wollte. Aber eingetragen ist die Anlage noch nicht, weil ich bis heute (!) kein Abgasgutachten bekommen habe.
Das steht aber auch in dem Brief.
Die Bilder die ich so gern von euch hätte, sind eigentlich mehr für mich zum Vergleich. Und damit ich vielleicht sehe, wenn die wieder irgendwas falsch machen. Nach allem was ich bis jetzt gehört und gelesen hab, trau ich den Jungs nicht weiter
als ich sie werfen kann.

Grüße

Silvan
 
Amphiranger

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Schwachsinn! Wenn kein Abgasgutachten vorhanden ist, dann kann eine TÜV-Abnahme nicht positiv beendet worden sein!!!
Und Dein "angeblich" läßt mich annehmen, dass Du auch keinen TÜV-Bericht über die Abnahme hast. Geschweige denn das notwendige §19.2 Gutachten für die Eintragung beim SVA.
Demnach fährst Du in der Tat seit 11 Monaten ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend. Prost Mahlzeit!
Ist Dir eigentlich bewußt, dass das strafbar ist? Dass Dich Deine Versicherung im Schadensfall voll in Regress nehmen kann? Dass Du im Falle eines Unfalles Dir eine empfindliche Mitschuld einhandelst, auch wenn Du völlig unschuldig bist? Dass Dich das sogar für einige Zeit Deine Fahrerlaubnis kosten kann?
Wenn Du in eine Polizeikontrolle kommst, können Dir die Herren in Grün sofort die Karre stillegen, Du gehst zu Fuß nach Haus und wirst anschliessend noch vor den Kadi gezerrt.
Fahren ohne Betriebserlaubnis ist kein Kavaliersdelikt!!!
Und 11 Monate auf ein Abgasgutachten warten ist der Hohn! Das Geld dafür hat die Firma bestimmt bereits verjubelt, aber das Gutachten nie angefordert. 3-4 Monate kann das schon mal dauern, aber 11 ist entschieden zu lang.
 
Amphiranger

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Bevor ich falsch verstanden werde (man sollte so spät abends keine Beiträge mehr schreiben :rolleyes: ): Meine obige Empörung geht nicht gegen Dich, Daze, sondern gegen den Umrüstbetrieb. Dass die einen Kunden mit einem solchen Fahrzeug in den Strassenverkehr entlassen. Ein vernünftiger Umrüster kümmert sich auch darum, dass die Papiere möglichst schnell in Ordnung kommen. Und den Bericht der TÜV-Abnahme ist für den Fahrzeughalter. Meiner Einschätzung nach hat es nie eine "TÜV-Abnahme" gegeben. Dass der Umrüstbetrieb Dich bedenkenlos ohne gültige Betriebserlaubnis fahren lässt und Dich nicht über die rechtlichen Konsequenzen informiert hat ist mehr als verantwortungslos.
Es wäre u.U. juristisch zu prüfen, ob der Betrieb für solcherart Versäumnis zu belangen wäre.
 
Holgi

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GEH zum Anwalt, schnellstens.

Gruß,
Holger
 

Daze

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Mahlzeit!

Also ich muss zugeben das ich wohl etwas voreilig war.
Ich habe eben nochmal alle Papiere durchsucht und dabei tatsächlich den TüV Untersuchungsbericht, das Gutachten 19.2 sowie die Einbaubestätigung gefunden. Allerdings gibt es definitiv kein Abgasgutachten. Der Umrüster hat damals gesagt, dass es mir zugeschickt werden soll. Das ist aber nie passiert.
Ich hab da wohl etwas zu viel Unruhe gestifftet was?
Das mit dem Abgasgutachten wissen die aber auch schon und haben auch schon ne deadline bekommen.
Ich habe wie gesagt kommende Woche den Termin zur 'Nachbesserung' und warte den mal noch ab. Je nachdem was dann dort geschieht und wie sich die Barbies dort verhalten, entscheide ich mich dann wegen der Rechtshilfe.

Es wäre immer noch sehr cool, wenn ich ein paar Fotos zum Vergleich bekommen könnte. Bis jetzt ist leider noch nix gekommen.

@Amphiranger:
Mach dir keine Sorge wegen den Beschuldigungen. Ich weiss natürlich, dass die Beiträge nicht gegen mich persönlich gehen. Ich bin ja kein KfZ Fachmann und hab den Mist nicht selbst eingebaut und verbockt.
Also immer raud damit:)

Grüße und fleissige Beiträge!!

Silvan
 
Amphiranger

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Also nun mal langsam. Wenn Du tatsächlich das §19.2-Gutachten bereits in den Händen hälst, dann ist das Abgasgutachten bereits Geschichte. Das Abgasgutachten ist Fahrgestell-Nr. bezogen und wird bei Ausstellung des §19.2 Gutachtens vom TÜV-Sachverständigen eingezogen. Mit anderen Worten, hätte das nicht vorgelegen, hättest Du das §19.2-Gutachten nicht erhalten (zumindest nicht erhalten dürfen).
Wie dem auch sei, um das Abgasgutachten brauchst Du Dich jetzt nicht mehr zu kümmern. Aber Du solltest dringenst mit dem §19.2-Gutachten zum Strassenverkehrsamt und die Daten in Deine Fahrzeugpapiere übertragen lassen. Erst dann nämlich ist die Betriebserlaubnis wieder erteilt. Solange dies nicht geschehen ist, fährst Du illegal ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend mit sämtlichen damit verbundenen Konsequenzen, wenn was passiert oder Du in eine Fahrzeugkontrolle kommst.
Dafür kannst Du dann noch nicht einmal den Umrüster zur Verantwortung ziehen, da er Dir ja alle notwendigen Unterlagen für diesen erforderlichen Verwaltungsakt ausgehändigt hat.
Hier stehst Du selbst in der Verantwortung.
Gerade in Hinblick auf einen möglicherweise anstehenden Rechtsstreit mit dem Umrüster wegen der Anlage, empfehle ich Dir dringenst, dieses Versäumnis schleunigst nachzuholen und so schnell wie möglich mit den Unterlagen zum Strassenverkehrsamt zu fahren. Sonst kann der Schuß noch böse nach hinten losgehn.


Fotos von meiner Anlage wären Dir wenig hilfreich, da ich eine komplett andere Anlage fahre. Meine hat nicht mal einen Verdampfer! :rolleyes:
 

Daze

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Dann war das wohl ein riesen Misverständnis!
Gehe morgen gleich zur Eintragung!!! Danke für die Hilfe!
Nur komisch das die mir was von zuschicken erzählt haben oder?
Ich glaub da hat keiner wirklich Ahnung huh?
Naja ich hab mich ja auch blöd angestellt... :rolleyes:
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
.......aber....die Anlage wurde auch gem. § 19 auch POSITIV begutachtet???

Dann ist alles OK !


:rolleyes:
 
markk

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.......aber....die Anlage wurde auch gem. § 19 auch POSITIV begutachtet???

Dann ist alles OK !


:hehe:
Sehe ich genauso, denn wenn nun nach der erfolgreichen TÜVung der unwahrscheinliche Fall des von Amphi geschilderten Horror-Szenarios eintritt, so kann man ja problemlos beweisen, daß der Umbau getüvt ist - das die Änderung nicht in den Fahrzeug-Papieren steht ist dann erst mal egal, zumal die Anlage ja warscheinlich mit 99,9% der typischen Unfallursachen nichts zu tun haben wird und damit die TÜVung der Anlage sogar völlig unerheblich ist! Versicherungen können sich nämlich inzwischen nicht einfach nur auf eine erloschene ABE berufen, die bauliche Veränderung die zur Erlöschung der ABE führt muss dann nämlich im ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall stehen! In der Praxis heisst das: Semmelt Dir an der Ampel stehend einer hinten rein und Du hast die montierten Spurverbreiterungen nicht eingetragen und damit theoretisch keine ABE, so hat die gegnerische Versicherung KEINE Handhabe ihre Leistungen zu verweigern.

Markus
 
Amphiranger

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Sehe ich genauso, denn wenn nun nach der erfolgreichen TÜVung der unwahrscheinliche Fall des von Amphi geschilderten Horror-Szenarios eintritt, so kann man ja problemlos beweisen, daß der Umbau getüvt ist - das die Änderung nicht in den Fahrzeug-Papieren steht ist dann erst mal egal, zumal die Anlage ja warscheinlich mit 99,9% der typischen Unfallursachen nichts zu tun haben wird und damit die TÜVung der Anlage sogar völlig unerheblich ist! Versicherungen können sich nämlich inzwischen nicht einfach nur auf eine erloschene ABE berufen, die bauliche Veränderung die zur Erlöschung der ABE führt muss dann nämlich im ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall stehen! In der Praxis heisst das: Semmelt Dir an der Ampel stehend einer hinten rein und Du hast die montierten Spurverbreiterungen nicht eingetragen und damit theoretisch keine ABE, so hat die gegnerische Versicherung KEINE Handhabe ihre Leistungen zu verweigern.

Markus
Mit der Verbreitung solcher Ratschläge und Rechtsauffassung wäre ich sehhhhhr vorsichtig!
Wie Ihr das seht, wird einen Richter vermutlich wenig interessieren. :hehe:

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit mind. 50,-EUR Geldbuße und 3 Punkten in Flensburg geahndet wird! (Nachzulesen hier: http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html ) Außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln. Zudem steht es im Ermessen des/der Polizeibeamten, bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit sofortiger Wirkung stillzulegen. Dem schliessen sich Verfahrenskosten, Abschleppkosten, Bearbeitungskosten u.ä. an.
Und was glaubt Ihr, was das im Falle eines Unfalles für den gegnerischen Anwalt für ein gefundenes Fressen sein wird.

Nochmal im Klartext: Nach gültiger Rechtsauffasung ist die Betriebserlaubnis erst dann wieder erteilt, wenn die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 durch das SVA berichtigt wurde. Allein dazu dient das §19.2-Gutachten. Das Gutachten selbst ist noch kein Persilschein!!!
 
markk

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Das Gutachten selbst ist noch kein Persilschein!!!
Auf den Gutachten die ich kenne steht entweder drauf, daß ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere nicht notwendig ist oder eben "muss bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden" (was in sich schon ein Widerspruch ist). Und? Es bedeutet das Fahrzeug ist technisch in Ordnung, da kann einem keine gegnerische Versicherung was - und was sollen die Herren in Grün/Gelb da sagen? Ich hatte einfach noch keine Gelegenheit, fertig aus. Bisher haben die sich für den Stapel Gutachten im Handschuhfach sowieso nie interessiert. Klar, ein umgebautes Fahrzeug ohne jedes Gutachten legen sie still wenn es verkehrsgefährdend daherkommt, aber einen Wagen mit abgenommener Gasanlage? Wozu?

Markus
 
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