KFZ-Steuer -> Bodenfläche und Nutzfläche -> Truck & Vans

Diskutiere KFZ-Steuer -> Bodenfläche und Nutzfläche -> Truck & Vans im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Grüzi liebe Gemeinde! Heute flatterten mir 2 Briefe des wohlgelobten Finanzamtes :bigsmile: in meinem Briefkasten worin ich freundlichst...
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Bernie_4x4

Bernie_4x4

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Grüzi liebe Gemeinde!

Heute flatterten mir 2 Briefe des wohlgelobten Finanzamtes :bigsmile: in meinem Briefkasten
worin ich freundlichst aufgefordert werde, für meine beiden Vans 5.202 EURO (in Worten
fünftausend zweihundertzwei Euro) KFZ-Steuer nachzuzahlen (für die Jahre 2004 bis heute).
Denn die Sonder-KFZ-Zulassungsregulungen haben sich ja bekanntlich geändert.

Soweit so gut, aber in dem tollen KFZ-Steueränderungsbescheid steht am Schluss noch
ein netter Hinweis, dass:

"Die steuerliche Anerkennung eines Büro- oder Konferenzmobils als Nutzfahrzeug setzt
insbesondere voraus, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche weniger
als die Hälfte der gesamten Nutzfläche umfasst. Falls Sie Ihrem Finanzamt den Nachweis
dieser Voraussetzungen erbringen können, kann eine Änderung der Steuerfestsetzung mit
der Fahrzeugart "sonstiges Fahrzeug" erfolgen.


"Sonstiges Fahrzeug" heißt somit wohl Rückstüfung auf ca. 190 EURO / jährlich
statt aktuell ca. 1.500,- / jährlich pro Fahrzeug.


Nun meine Frage an Euch:
Hat jemand zufällig schon Erfahrung mit "Nutzfläche und Bodenfläche" gemacht?
Reicht es als "Nachweis" wenn ich meinen Zollstock auspacke und das Fahrzeug innen
vermesse, davon ein paar tolle hochauflösende 4 Mpix Fotos mache und es an das
Finanzamt zurücksende? :hmmm:
Oder muss der gute alte TÜV-Beamte vermessen, der sich damit wohl gar nicht
auskennen mag und überfordert sein wird ?



In diesem Sinne,
Steueraufschwung Deutschland - ich bin dabei !!!!!



Gruss,
Bernie_4x4
 
Mud Rat

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Banned
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Ansonsten gibt es noch eine Formel die der Tüv anwendet.

Die Diagonale vom Fahrerfußraum bis zur oberen Beifahrerseite ( gedachte Abgrenzung zum Laderaum / Nutzfläche )muß KÜRZER sein wie die Diagonale von der unteren hinteren linken Ladeflächenkante bis zur oberen Ecke auf der Beifahrerseite.

Ist kein Scherz.
So habe ich meinen XJ als LKW zugelassen bekommen und dies auch auch das Finanzamt ohne Probs übernommen.
Was wohl moch passieren kann das ich mit meinem kleinen zum Tüv muß und dort lässt dann das FA überprüfen ob die eingetragene Zuladung tatsächlich zugeladen werden kann.
Deshalb hab ich die langen AAl drinnen....
 

Grizzly

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Ansonsten gibt es noch eine Formel die der Tüv anwendet.

Die Diagonale vom Fahrerfußraum bis zur oberen Beifahrerseite ( gedachte Abgrenzung zum Laderaum / Nutzfläche )muß KÜRZER sein wie die Diagonale von der unteren hinteren linken Ladeflächenkante bis zur oberen Ecke auf der Beifahrerseite.

Ist kein Scherz.
So habe ich meinen XJ als LKW zugelassen bekommen und dies auch auch das Finanzamt ohne Probs übernommen.
Was wohl moch passieren kann das ich mit meinem kleinen zum Tüv muß und dort lässt dann das FA überprüfen ob die eingetragene Zuladung tatsächlich zugeladen werden kann.
Deshalb hab ich die langen AAl drinnen....
Es wird wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit sein wann du dann auch so einen Wisch bekommst :smilewinkgrin:
Das Finanzamt bestimmt die Regeln, nicht der TÜV. Das ist ja das Problem. Der TÜV kann dir hundert mal bescheinigen das du einen LKW fährst, wenns Finanzamt sagt du fährst nen PKW dann isses so und du könntest wenn du Glück hast dort vorführen müssen. Wenn du aber da mit einem XJ aufkreuzt hab ich so meine Bedenken das du deine LKW-Zulassung behalten darfst.

Edit: fehlt hier nicht ein Beitrag?
 
Mud Rat

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Banned
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Um dem vorzubeugen habe ich mit dem zuständigen Finanzbeamten gesprochen.
Seine Aussage war halt das mit der Überprüfung.

Ist aber eh alles Banane. Im Nachbarkreis funzt das nicht so reibungslos.

Übrigens ist mein XJ nicht umgeschlüsselt wordem.
Er brauchte ne Vollabnahme und ist direkt als LKW eingestuft worden.

LG
Stephan
 
Bernie_4x4

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Besten Dank für die bisherigen Infos :hmmm:

Ich habe inzwischen dazu auch einiges in Erfahrung bringen können.

Die Neuregelung für Vans als Konferenzfahrzeug über 2,80 Tonnen Gesamtgewicht ist noch frisch.
Die Neuregelung wurde vor 2 Monaten (im Dezember 2006) rückwirkend (!!) für alle
Sonder-KFZ Büro- & Konferenzmobile ab dem 1.5.2005 erlassen,
daher auch die hohe Nachforderung.

Sollte jemand von Euch auch mit Vans als Bürofahrzeug unterwegs sein,
dann schaut mal schnell in den Briefkasten, der KFZ-Steueränderungsbescheid wird
in den nächsten Wochen überall eintreffen ...



Das es mit dem wohlgelobten Finanzamt bei der Akzeptierung und Rückstufung
als "Nutzfahrzeug" Probleme geben wird, liegt wohl in der Natur der Sache.

Streitigkeiten mit dem Finanzamt sind erfahrungsgemäß immer eine never ending story....

Um sofort einwenig Paroli zu bieten, meine Nerven zu schonen und nicht alleine mit
dem Finanzamt streiten zu müssen, habe ich meine KFZ-Werkstatt, meine anwaltschaftliche
Vertretung und einen KFZ-Gutachter auf das Problem angesetzt.

A ) Widerspruch wurde schon eingelegt.

B ) Auf telefonischen Druck des Anwalt wurde zwischenzeitlich ein Besichtungstermin mit dem
Finanzamt vereinbart. Eine Dame des Finanzamt wird bei mir vor Ort (!) mit Ihrem
Zollstock vorbeischauen und die Fahrzeuge vermessen.
Fotos folgen in kürze, falls die Dame vom Amt gegen Fotos nichts einzuwenden hat :blink:
oder dürfen "Amtshandlungen" nicht fotografiert und im Internet blosgestellt werden ?!?!?? :blink: :blink:

C ) Eine Streitfrage wird sich wohl ergeben aus den zulässigen Gesamtsitzplätzen die 7 Personen beträgt
- auch wenn die Sitze ausgebaut sind. Aber hier ist eine Proforma-Rückstufung auf 4 Sitzplätze
möglich, wodurch sich dann die Nutzfläche wieder erhöht.

D ) Zum anderen können einige alte Motoren der guten V8-Baureihe von GKAT auf E2-Klasse
hochgestuft werden - was im Falle eines negativen Bescheids über die Nutzfläche zumindest künftig
die KFZ Steuer etwas reduziert.

E ) Wegen der rückwirkenden Besteuerung aufgrund des neuen Gesetzes wäre dazu wohl
auch noch ein Prozess vor dem Finanzgericht und eventeull dann ein Musterprozess vor dem
Bundesgerichtshof notwendig, sofern das Finanzamt von seiner Forderung nicht zurücktritt.
Das wäre natürlich noch das i-Tüpferle.


Mein FAZIT:
Abwarten und Tee trinken und sehen wie der alberne Bürokraten-Quatsch ausgehen wird -
ich werde auf jeden Fall nicht locker lassen :cry:

Es wird letztendlich nur viel Papierkrieg um nix sein.
Hätte man alles beim alten gelassen, würde man sich jetzt viel Papierkrieg sparen.

Auf jeden Fall lasse ich das ganze jetzt durchpeitschen...

Das Ergebnis werde ich dann posten.
 
markk

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Generell: Das Gesetz war gedacht um die Steuerlücke für Kombis über 2,8 Tonnen zu schliessen, dann hat man auch gleich die Womos und in dem Rahmen auch die Konferenz- und Büromobile mit erschossen! Die Womofraktion hat schon vom ersten Tag an massivst dagegen gehalten http://www.camperline.de/ , gekümmert hat es kaum jemanden!
Schön das nun die ersten Büromobiler aufwachen, auch wenn es ziemlich unsanft durch die herbe Steuer-Nachforderung ist!

E ) Wegen der rückwirkenden Besteuerung aufgrund des neuen Gesetzes wäre dazu wohl
auch noch ein Prozess vor dem Finanzgericht und eventeull dann ein Musterprozess vor dem
Bundesgerichtshof notwendig, sofern das Finanzamt von seiner Forderung nicht zurücktritt.
Das wäre natürlich noch das i-Tüpferle.
Soviel ich weiß wurde der Punkt der rückwirkenden Besteuerung bereits von Rechtsanwälten der Womo-Fraktion geprüft und leider für rechtlich ok befunden. Grund: Da das Gesetz bereits 2005 angekündigt wurde reicht das wohl aus um die zahlenden Steuer-Lämmer hinreichend vor der drohenden finanziellen Schlachtung gewarnt zu haben - auch wenn der Gesetzgeber gute 18 Monate brauchte um eine seiner Meinung nach einigermaßen wasserdichte Version zu entwerfen!

Markus - mein Womo ist ein Diesel und hat 9.5 Liter Hubraum ! :yes:
 

xjberni

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Hallo , 9,5 Liter Hubraum ? , da fehlt ja nur noch das WC dann wäre es eine 1 Zimmer Wohnung :yes:

mfg.Bernd
 
Bernie_4x4

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Zur Zwischeninfo für alle interessierten:

Der Stein kommt langsam ins Rollen.

Die Lastschrift-Abbuchung über 5.200 EURO habe ich schön brav zurück holen lassen.
Nach drei Tagen war die Mahnung im Haus!
Da sieht man mal, wie schnell das Finanzamt eigentlich ist wenn man mal nicht brav und anständig zahlt.

Wenn ich überhaupt überweise dann nur mit dem Vorbehalt der Rückforderung und das die Zahlung des Betrags keine Anerkennung des KFZ Steuerbescheids ist.

Aktuell ist das Finanzamt mit verschiedenen Anträgen und Einsprüchen von meiner rechtsanwaltschaftlichen Vertretung zugemüllt und bis die Zahlung tatsächlich vollstreckt wird, wird es wohl Spätsommer werden. Ich werde, da sich der Herr Gerichtsvollzieher vom Amt ankündigen wird, dann natürlich kurz zuvor alles bis auf einen EURO überweisen. Dann kann Herr Gerichtsvollzieher die Vollstreckung über 1 EURO vornehmen, die ich ihm dann aus der Portokasse in 100 einzelnen Centstücken :top: :wave: :yes: übergeben werde, damit sich der Weg zu mir gelohnt hat :(

Aktueller Rechtsstand ist, das alles noch im Einspruchsverfahren ist und noch keine konkreten Dinge seitens meines
Finanzamts vorliegen. Einige andere KFZ-Halter und Vereinigungen klagen bereits auch, mal sehen was sich da noch alles daraus ergeben wird.


Wie schon damals geschildert, bedanke ich mich natürlich bei jedem der 614 Abgeordneten persönlich für dieses wunderbare Änderungsgesetz das mir ganz nebenbei das Geld aus der Tasche zieht.

Ich habe heute 614 Briefe nach Berlin los gesendet und hoffe einigen Politikern auf die Füsse und Hühneraugen zu treten.
Ebenso erhält natürlich die KFZ Steuerstelle dieses Schreiben ebenfalls, mit der Bitte um Beantwortung meiner Fragen...

KOPIE für Euch zum Lesen (sozusagen als Oster-Lektüre :wave: )



Herrn
Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Fürth, den 05.04.2007



Betrifft: Drittes Gesetz zur rückwirkenden Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
vom 21. Dezember 2006
Artikel 1 §1 – Personenbeförderungs- und Nutzfläche
BGBL 2006 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2006
Siehe auch http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf

In Verbindung mit dem Halten, Führen und Nutzen von „Sonder-KFZ Büro- und
Konferenzmobilen“ und Anfang 2007 geänderten KFZ-Steuerbescheiden der
Finanzämter



Sehr geehrter Herr Steinbrück,
lieber Parteifreund!

Ich möchte mich für oben genannte rückwirkende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes herzlich bedanken. Die Änderung bescherte mir für meine beiden Fahrzeuge FÜ-XX XXX und
FÜ-XX XXX (beide So.-KFZ Büro- und Konferenzmobile) eine nachträgliche, auf 18 Monate rückwirkende Erhöhung der KFZ Steuer um über 800% von über 5.200,- EURO (nachzuzahlen).

Dazu habe ich abschließend jedoch noch einige Fragen (siehe Seite 3 bis 6).

Bitte berufen Sie sich nicht darauf, das zur Fragenbeantwortung und für die Ausführung dieser Gesetzesänderung bzw. die Ermittlung der Nutzungs- und Personenbeförderungsfläche das Finanzamt Fürth #9218 für mich zuständig sei und ich mich dort hin wenden solle. Die Meinungen der Finanzämter von Ort zu Ort sind anscheinend unterschiedlich zur Rechtsauslegung und Umsetzung Ihres Änderungsgesetzes.

Anhand Internet Recherchen, Gesprächen und E-Mails mit ebenfalls betroffenen Fahrzeughaltern, die den selben Fahrzeugtyp der selben Baureihe nutzen stellte ich fest, das die Finanzämter tatsächlich unterschiedlich entscheiden, in Sache der Rückstufung von PKW auf Nutzfahrzeug. Es ist also eine Art Glücksspiel, welche KFZ-Steuer ein Steuerpflichtiger nun tatsächlich zahlen muss.

So erhielt ein Sonder-KFZ Bürofahrzeug Halter der in der Nachbarstadt Nürnberg steuerlich veranlagt wird, die Rückstufung von PKW auf Nutzfahrzeug ohne bauliche Maßnahmen zu treffen. Das Fahrzeug ist baulich genauso aufgebaut wie das meinige Fahrzeug (Sitze, Tisch, Aktenablage usw.). Das heißt in meinem Fall, das in dem nur 7 Kilometer Luftlinie entfernten Nürnberger Zentralfinanzamt über die Sachlage anscheinend anders entschieden wird, als in Fürth.

Aufgrund Erkenntnissen aus den Internetrecherchen und Korrespondenz mit ebenfalls betroffenen Fahrzeughaltern habe ich interessehalber bundesweit einen kleinen telefonischen Test mit einigen zufällig ausgewählten Finanzämter durchgeführt. Ich habe mich dort mit der KFZ-Steuer-Stelle verbinden lassen und mich nach diesem Gesetz erkundigt und wie sich dies auf das das Bürofahrzeug auswirkt.

Die Auskünfte reichen von „Maßnahmen zum Umbau seinen nicht notwendig da hintere Sitze zum Büroteil gehören“ bis hin zu einer Aussage eines freundlichen FA Sachbearbeiters das „die Gesetzesänderung neu ist – wir wissen momentan auch nur das, was in der BILD geschrieben steht – legen Sie vorsorglich Widerspruch gegen Ihren KFZ-Steuerbescheid ein. Die Steuerbescheide wurden maschinell angepasst und versendet“.

Hier stellt sich die Frage ob dieses Änderungsgesetz, aufgrund ihrer sehr ungenauen Gesetztextauslegung überhaupt verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Denn eine Besteuerung sollte in allen Orten und Bundesländern gleich sein, aber diese Gesetzesänderung wird anscheinend von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ausgelegt. Das heißt ein Steuerpflichtiger in Nürnberg oder Hamburg hat bei der Rückstufung als Nutzfahrzeug möglicherweise keinerlei Probleme und Umstände. Andere Steuerpflichtige z. B. aus Fürth oder anderen Städten haben dagegen steuerliche Nachteile zu erwarten – obwohl die Fahrzeuge baugleich sind und von der gleichen Baureihe abstammen! Ein Steuerpflichtiger hatte sein Fahrzeug abgemeldet (da Saisonkennzeichen) – hier genügten lediglich Fotos vom Innenraum des Fahrzeug als Nachweis! Hingegen bei anderen Finanzämtern muss das Fahrzeug vorgeführt werden.

Ebenso ist die von Ihnen beschlossene rückwirkende Besteuerung sehr bedenklich!

Woher sollte ich oder andere Steuerpflichtige am 01.05.2005 bereits wissen, welche Änderungen sich ab diesem Tag für Sonder-KFZ Bürofahrzeuge im Detail ergeben werden. Das Gesetz wurde letztendlich erst 18 Monate später (Dezember 2006) verabschiedet und rückwirkend erlassen!

Leider besitze ich nicht die Fähigkeiten des Herrn Nostradamus, der Jahrhunderte in die Zukunft sehen konnte, sonst hätte ich sicherlich schon am 01.05.2005 hellseherisch Maßnahmen ergreifen können, damit meine Fahrzeuge im voraus schon an die rückwirkenden Änderungsgesetze angepasst werden hätte können. Hätte ich am 01.05.2005 bei der KFZ-Steuerstelle nachgefragt, hätte man mir sicherlich nichts konkretes mitteilen können, da alles noch nicht beschlossene Sache war.

Laut Finanzamt ist eine zum 01.05.2005 „rückwirkende Umbaumaßnahme“ auch nicht möglich.

Ebenso habe ich bei meinen Recherchen feststellen müssen, das alle Fahrzeughalter nun ein Problem bekommen haben, die das Fahrzeug in diesem bedenklichen 18 monatigen rückwirkenden Zeitraum bereits verkauft oder verschrottet haben, den Nachweis zu erbringen, dass es ein Nutzfahrzeug gewesen ist. Somit ist diese cirka 800%-ige nachträgliche, auf
18 Monate festgelegte, KFZ Steuernachzahlung für den Betroffenen Fahrzeughalter sicherlich ein herber Schlag Ihrer Politik mitten ins Gesicht.

Wie sie daraus nun sicherlich erkennen können, hat Ihre Gesetzesänderung sehr viele Zwickmühlen geschaffen!

Stellen Sie sich doch einmal vor:
Im Mai 2007 lassen Sie Ihr Abgeordnetenbüro von ihrem Handwerksunternehmen für
2.500 EURO renovieren.

Im Januar 2009 erhalten Sie von Ihrem Handwerksunternehmen eine rückwirkende 800%-ige Aufschlags Berechnung über zusätzliche 17.500 EURO die Sie nachträglich begleichen müssen. Sicherlich würde Sie diesen rückwirkend erhobenen Betrag zahlen?? Oder meinen Sie nicht auch, das solch rückwirkende Berechnungen realitätsfremd und vielleicht sogar schon eine Art Unverschämtheit sind?! Genau! Anscheinend ebenso wie diese rückwirkende Gesetzesänderung und Besteuerung!

Nun gut, das Gesetz ist leider ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Auswirkungen verabschiedet und rechtskräftig geworden.

Daher ergehen an Sie folgende Detailfragen, die sich aus dem von Ihnen und/oder Ihren Regierungskollegen erlassenen Gesetzesänderung ergeben:

Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

Grundlage der Beantwortung sollten folgende Tatsachen sein:

1. Das Fahrzeug ist zugelassen als SO.KFZ Büro- und Konferenzfahrzeug,
zulässiges Gesamtgewicht 2.996 KG
Länge 541cm, Breite 208cm, Höhe 221cm
Sitzplätze = 7 (siehe beigefügtes Vermessungsprotokoll des Fahrzeugs)
Schadstoff Klassifizierung laut Herstellerbescheinigung vom 19.02.2007 =
Ziffer 14 -
Ziffer 14.1 0401
Veranlagt beim bayerischen Finanzamt Fürth #9218

2. Die Fragen dazu ergeben sich aus dem KFZ-Steuerbescheid, dort heißt es:
Die steuerliche Anerkennung eines Büro- oder Konferenzmobils als Nutzfahrzeug setzt insbesondere voraus, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche weniger
als die Hälfte der gesamten Nutzfläche umfasst. Falls Sie Ihrem Finanzamt den Nachweis dieser Voraussetzungen erbringen können, kann eine Änderung der Steuerfestsetzung mit der Fahrzeugart "sonstiges Fahrzeug" erfolgen.




Wie hat der Nachweis auszusehen?
Genügt eine TÜV-Bescheinigung, ein Vermessungsprotokoll eines anerkannten Sachverständigen, Fotos vom Innenraum des Fahrzeugs, eigene Abmessung,
amtliche Vermessung beim Finanzamt?


Wo genau beginnt die Personenbeförderungsfläche und wo endet diese?
Anbei finden Sie mein Vermessungsprotokoll meines Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen FÜ-B125, bitte markieren Sie dort die Personenbeförderungsfläche.

Ist der eigentliche Büroteil (Sitzplatz 3,4,5,6 und 7) auch eine Nutzfläche, da es sich um ein Bürofahrzeug handelt und man letztendlich zur Nutzung des Büros auch Sitzplätze benötigt? Somit wären die hinteren Sitzplätze, die Grundlage des Bürofahrzeugs sind, eigentlich nicht als Personenbeförderungsfläche anzusehen, da die Sitze den Nutzen für „Konferenzen“ haben.

Laut aktuellem Stand mit meinem Finanzamt müssten Sitze ausgebaut werden. Jedoch wäre dies dann wohl kein Bürofahrzeug mehr, da die Sitze fehlen. Mit fehlenden Sitzen wäre auch keine Konferenz mehr möglich, außer man würde wohl zur Not leere B i e r Kästen als kurzfristige Sitzgelegenheit zu einer Geschäftsbesprechung (bei geparktem Fahrzeug) nutzen ?!?



Wenn im Bereich der Personenbeförderungsfläche ein Tisch integriert ist, dient dieser Tisch als Nutzfläche, da auf dieser Tischfläche Akten usw. abgelegt werden können. Da sich der Tisch (=Nutzfläche) jedoch in der Personenbeförderungsfläche befindet, ergeht folgendes Problematiken:
Unter dem Tisch befinden sich die Füße und Beine der sitzenden Person(en) = Personenbeförderungsfläche

Überhalb der Füße und Beine befindet sich die Tischplatte = Nutzfläche

Somit entstehen hier zwei Ebenen, eine kombinierte Personenbeförderungs- und Nutzfläche, worüber in Ihrer Gesetzesänderung nichts zu erfahren ist.

Daher meine Frage:
Ist die Fläche des Tisches der sich in der Personenbeförderungsfläche befindet als Nutzfläche anzusehen?

Ist diese Tischfläche zur Nutzfläche komplett hinzu addierbar, denn der Tisch befindet sich in der Personenbeförderungsfläche.

Oder ist die Tischfläche eine kombinierte Personenbeförderungs-Nutzfläche, da hier 2 Ebenen entstanden sind.

Kann hier die Nutzfläche zu 50% hinzugerechnet werden und mathematisch die Personenbeförderungsfläche um entsprechende 50% der Nutzfläche des Tisches reduziert werden (damit zum Schluss mathematisch auch wieder 100% Ergebnis herauskommt)

Mit welcher Formel ist in dieser kombinierten Nutzflächen/Personenbeförderungsfläche der prozentuale Nutzungsanteil der Nutzfläche zu ermitteln?

Weiteres Sachverhaltsproblem:
Die Sitz-Rückenlehnen lassen sich von Senkrecht (90 Grad) auch nach hinten neigen (65 Grad Winkel) und ragen möglicherweise in die Nutzfläche hinein.

Wo endet bei einem geneigten Sitz die Personenbeförderungsfläche?

Ist hier nur die Grundfläche des Sitzes als Personenbeförderungsfläche anzusehen oder endet die Personenbeförderungsfläche an der Oberkante des im 65 Grad Winkel geneigten Sitzes?

Jedoch kann man unterhalb der schrägen Rückenlehne die im 65 Grad Winkel geneigt ist auch noch Akten, Drucksachen, Waren abstapeln. Wäre dies eventuell eine kombinierte Personenbeförderungs- und Nutzfläche?

Oder gibt es hierzu eine Regelung die besagt, wie hoch in diesem Fall eine Nutzfläche sein muss um als Nutzfläche zu gelten, wenn darüber eine Personenbeförderungsfläche (schräge Rückenlehne) hineinragt.

Wie ist bei einem im 65 Grad Winkel geneigt Sitzlehne die tatsächliche Personenbeförderungsfläche zu ermitteln ?

BILD.JPG



90 Grad Winkel 60 Grad Winkel
der Rücklehne der Rückenlehne


Beispielfrage: Befindet sich der Aktenkoffer, bei einer im 60 Grad Winkel geneigten Rückenlehne in der Personenbeförderungsfläche oder in der Nutzfläche?

Bei 90 Grad Winkel = Koffer in der Nutzfläche?? Bei 60 Grad Winkel=Koffer in der Personenbeförderungsfläche??

Wie ist diese Fläche KFZ-steuerlich zu bewerten, denn die Fläche kann variiert werden.





Ebenso gibt es Flächen bei denen unter/überhalb des Sitzes (=Personenbeförderungsfläche) Ablagen und Fächer (=Nutzfläche) eingerichtet sind. Zählen diese Fächer als kombinierte Nutzungs-Personenbeförderungsfläche?

Wie ist die Fläche zu ermitteln, angenommen eine Aktenablage hat zwei Ebenen
übereinander.

Maße: 60cm breit x 50 cm hoch x 40 cm tief

Zählen beide Ablagen-Ebenen (also zweimal 60cm x 40cm) separat als Nutzfläche oder nur die Fläche des Aktenablagengehäuse (einmal 60cm x 40cm)?



Die hintere Sitzbank, die die Sitzplätze 5, 6 und 7 ergeben, ist zu einer Ebene klappbar.
Ist nach dem Umklappen der Sitzbank zu einer festen Ebene die Sitzplatzreihe 5 bis 7 eine Nutzfläche?



Des weiteren lassen sich die Sitze (siehe Skizze, Sitzplatz 3 und 4) nach vorne und nach hinten um 180 Grad drehen, das heisst: Nimmt man am Sitz platz so sieht man entweder zur Front des Fahrzeugs oder zum Heck. Wie ist hier die Personenbeförderungsfläche zu ermitteln, wenn der Sitz nach vorne (zur Fahrzeugfront) oder nach hinten (zum Fahrzeugheck) gedreht ist? Von welchem Ausgangspunkt ist hier KFZ-steuerrechtlich auszugehen bezüglich der Feststellung der tatsächlichen Nutz- und Personenbeförderungsfläche? Ist hier zur Berechnung von „nach vorne gedrehte Stühle“ oder „nach hinten gedrehte Stühle“ auszugehen - denn sind die Stühle nach hinten gedreht, so würde vorne mehr Nutzfläche entstehen, da die Füße und Beine der sitzenden Person nach hinten in die bereits vorhandene Personenbeförderungsfläche hineinragt.

Diese rückwirkende Gesetzesänderung und sehr schwammig ausgelegten Formulierungen fördern sicherlich nicht das Vertrauen in Ihre politische Arbeit oder auch in die Politik selbst. Sie und Ihre Regierungskollegen haben dadurch erreicht, das wieder einmal sehr viele Steuerpflichtige von Ihrer Politik ein Schlag ins Gesicht bekamen, viele sicherlich nun per Anwalt gegen den KFZ-Steuerbescheid Einspruch einlegen, den Finanzbeamten vor Ort noch mehr Bürokratie und Arbeit bescheren – nur deswegen weil dieses Gesetz anscheinend schnell nebenbei umgesetzt wurde obwohl es in sich viele Fragen und Umsetzungsprobleme aufgrund schwammiger Gesetzestexte für die betroffenen Steuerzahler und Finanzämter aufwirft.

Verzeihen Sie mir meine Ausdrucksweise, aber auf bayrisch gesagt haben Sie und Ihre Kollegen meiner Meinung nach einen unausgegorenen Misthaufen auf den Weg gebracht, worüber man den ganzen Tag nur den Kopf schütteln könnte.

Es tut mir leid für diese sehr ins Detail gehende Fragen zur Nutzungs- und Personenbeförderungsfläche zu stellen, jedoch ist aus Ihrem neuen Änderungsgesetz vom Dezember 2006 für meine Steuerfälle nicht eindeutig ersichtlich welche (variablen) Flächen (Tisch, schwenk- und drehbarer Sitz) welche Voraussetzungen benötigen um abgrenzungstechnisch entweder als Nutzfläche oder Personenbeförderungsfläche in Verbindung mit der Zulassungsart „Sonder-KFZ Büro- und Konferenzmobil“ eingestuft werden zu können.

Ich hoffe Sie haben oben genannten Fragen nicht nur überflogen sondern auch wirklich gelesen. Diese Fragen sind auch kein Aprilscherz, denn letztendlich sind die mir zugestellten KFZ Steuerbescheide mit der rückwirkenden Änderung der Besteuerungsgrundlage des Finanzamt Fürth auch kein Aprilscherz gewesen.

In diesem Sinne verbleibe ich

Mit kopfschüttelnden Grüßen
 
sherpa

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Hi,

also ich habs ganze gelesen und ich hoffe Hr. Steinbrück macht das auch - was ich aber bezweifele - und ich finds klasse.

Viele Hüte ab!

Auch da kann man mal wieder nur sagen: "Armes Deutschland"

Viel Erfolg

Gruß Jörn
 
McManni

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Hallo Bernie,

Respekt! Heißt das nicht ... lieber Genosse Steinbrück?

:wave: Manfred
 

Eagle Eye

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:jump:
also meinen segen hast du definitiv.
ich nehme das jetzt nicht zum anlass, dir für den inhalt zu gratulieren, da halte ich mich neutral, sondern eher dafür, dass du dir die mühe machst und wasser auf die mühlen kippst. R-E-S-P-E-K-T

grosses kino und viel erfolg dabei !!!

:wave: :top: :wave: :yes: :( :hehe: :hmmm: :motz:
 

XJoachim

Guest
In gut deutsch das Ganze zusammengefasst heisst das:

Ich habe ein Schlupfloch ausgenutzt und habe meine Vans bisher billig gefahren, jetzt habt ihr das mitgekriegt und habt das Loch gestopft. Zudem habt ihr auch noch die Frechheit die Steuer (die ich eigentlich hätte zahlen müssen) auch noch einzufordern. :wave: :top: :wave: :yes:

Sorry, prügelt mich oder macht sonstwas aber ich kapier es nicht. Es wurde ewig angekündigt und wenn es dann umgesetzt wird meint jeder es trifft nur die anderen und nicht einen selbst (und das noch völlig unvorbereitet). :(
 
kamel007

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wer einen van fährt zahlt doch schon beim tanken genug steuern, zudem hat man einen g-kat aber für sonderfahrzeuge gibt es keine schlüsselnummern zur schadstoffeinstufung deshalb werden erstmal fast 1500 euro pro jahr angesetzt obwohl es nur 850 wären, das finde ich weder sachlich noch richtig
wenn man dann so wie ich mit dem wagen 3000km im jahr fährt, ist man sicher nicht begeistert wenn der drittwagen richtig teuer wird, aber ich finde das neue gesetz ansich weniger schlimm, da man ja wusste das was kommt, nächste woche weiss ich wie es bei mir ausgeht, dann ist die sachbearbeiterin wieder aus dem urlaub zurück
 
Bernie_4x4

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Ob es ein Steuerschlupfloch ist oder nicht, darüber lässt es sich streiten,
ich denke es ist kein Schlupfloch, letztendlich ist das Fahrzeug als
Büro aufgebaut und ausgelegt, auch wenn es vielleicht Privatleute als
normales Fahrzeug nutzen... Nachdem jeder Privatmann die Möglichkeit dazu
hat ein solches Fahrzeug entsprechend zu zulassen, ist es doch kein echtes Schlupfloch,
sondern nur eine Art Sonderregelung... Außerdem wird man bereits beim Tanken mit solch
einem Fahrzeug entsprechend zur Kasse gebeten!

Schlupflochdebatte hin oder her... schlimmer ist, das bei der ganzen Materie niemand durchblickt!
Da hat man nun ein paar daraus resultierende logische Fragen und der ganze Deutsche
Bürokratenapparat liegt lahm.... :frust:


Da mein Schreiben bereits die Runde im Berliner Parlament macht, gehe ich davon
aus in den nächsten Monaten Klarheit darüber zu haben! Aktuell liegen mir im Moment knapp
35 Rückantworten vor, jedoch alle mit dem sinngemäßen Inhalt "Ihr Schreiben haben wir erhalten,
aufgrund des Umfang und der komplexen Fragen wird eine Antwort noch dauern und bitten um Verständnis).
Einige Parlamentarier die ebenfalls gegen diese Regelung sind, baten mich auch weiterhin in
Kontakt zu bleiben um über den Verlauf dieses Verfahren berichten zu können...

Ein Antwortschreiben ist zumindest schon mal aussagekräftig, mit dem mein
Rechtsanwalt nun mit einer darauf fußenden Begründung den Amtsschimmeln die
Sporen zum Rückwärtsgalopp geben wird ...

Mal abwarten was die Herren Sachgebietsleiter und Amtsleiter bei meinem Finanzamt dazu
meinen, das folgende Schreiben liegt nun auch meinem Finanzamt vor mit der Bitte um
schriftliche Stellungnahme...

Letztendlich warten die beiden FA-Beamten auf Rückantwort der Oberfinanzdirektion,
ich denke darin wird auch wieder anders Stellung genommen als wie es die Parlamentarier sehen.

Ich für meinen Teil werde jetzt erstmal abwarten und Tee trinken, meine Vans nicht mehr beim
Finanzamt vorfahren und auch sonstigen Aufforderungen des Finanzamtes nicht nachkommen...
über diesen Fall sollen dann bitte höhere Gerichte im Klageweg entscheiden ...

 

LouZipher

Gelöscht
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Korrigiert mich, wenn ich daneben liege, aber:

1. ist das der mir einzige bekannte Fall, wo mal etwas rückwirkend auf einen solchen Zeitraum möglich gemacht wurde - natürlich zugunsten des Staates und GEGEN den Bürger (klar).
Nur weil man etwas ankündigt, so meine ich, kann man den Gesetzesstart nicht dahin zurücklegen, wo man mal was gesagt hat - würde das zur Normalität werden, wäre das Chaos perfekt.
Oder wieso passiert sowas nicht, wenn es mal FÜR den Bürger ist ?

2. Umgekehrt, so meine ich, mal gehört oder gelesen zu haben, seien Irrtümer etc. nicht rückwirkend geltend zu machen, wenn dem Bürger dadurch eine Rückzahlung in Haus stünde - DANN heisst es auf einmal "nö, rückwirkend geht nicht".

Abgesehen davon ist es nicht nur eine Frechheit, sondern für mich schon Diebstahl, wenn auf einmal 5200 Euro von meinem Konto verschwinden - einfach so.

Zuletzt gefragt: betrifft das "nur" die Steuergünstlinge von früher oder auch die, die die Steuer nach normaler Berechnung gezahlt haben ?
Wo liegt denn hier die Verjährung ?

Apropo Nachweis: was, wenn das Fahrzeug nicht mehr existiert ?
 
Bernie_4x4

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Fürth
Korrigiert mich, wenn ich daneben liege, aber:

1. ist das der mir einzige bekannte Fall, wo mal etwas rückwirkend auf einen solchen Zeitraum möglich gemacht wurde - natürlich zugunsten des Staates und GEGEN den Bürger (klar).
Nur weil man etwas ankündigt, so meine ich, kann man den Gesetzesstart nicht dahin zurücklegen, wo man mal was gesagt hat - würde das zur Normalität werden, wäre das Chaos perfekt.
Oder wieso passiert sowas nicht, wenn es mal FÜR den Bürger ist ?

2. Umgekehrt, so meine ich, mal gehört oder gelesen zu haben, seien Irrtümer etc. nicht rückwirkend geltend zu machen, wenn dem Bürger dadurch eine Rückzahlung in Haus stünde - DANN heisst es auf einmal "nö, rückwirkend geht nicht".

Abgesehen davon ist es nicht nur eine Frechheit, sondern für mich schon Diebstahl, wenn auf einmal 5200 Euro von meinem Konto verschwinden - einfach so.

Zuletzt gefragt: betrifft das "nur" die Steuergünstlinge von früher oder auch die, die die Steuer nach normaler Berechnung gezahlt haben ?
Wo liegt denn hier die Verjährung ?

Apropo Nachweis: was, wenn das Fahrzeug nicht mehr existiert ?
Hallo!
Ja es ist eines der wenigen Steuergesetze die rückwirkend (!) erlassen wurden.

Es gibt noch einen anderen Fall:
Bis Ende 1998 wurde eine von einem (ehemaligen) Arbeitgeber gezahlte Entlassungsentschädigung
– nach Abzug des Freibetrags – mit dem halben Steuersatz besteuert. Durch das
Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde diese Regelung mit Wirkung vom 1. Januar 1999
gestrichen und durch die so genannte Fünftel-Regelung ersetzt. Dies konnte zu einer höheren
Steuerbelastung führen.

Dieser Fall liegt bereits beim BGH und wenn das Gericht dieses Gesetz kippt, wird wohl auch die rückwirkende KFZ Steuer kippen.

Und wie es so ist, braucht jedes neue Gesetz gleichzeitig einen "Dummen" oder Mutigen der das durch die Instanzen durchfechtet bis das Gesetz dann hoffentlich gekippt wird ....

Laut einem Urteil muß sich der Steuerzahler zum Zeitpunkt des Zuflusses (also 1.5.2005) darauf verlassen können, das die gültigen Gesetze die zum Zeitpunkt des Zuflusses gelten (also 1.5.2005 bis zur Gesetzgebung im Dezember 2006) auch Gültigkeit haben und dürfen nicht rückwirkend geändert werden!

Stell Dir vor Du kaufst ein Haus und 3 Jahre später wird von dir mehr Grundsteuer rückwirkend eingefordert, oder rückwirkend neue Energiesparvorschriften erlassen, oder ähnliche Scherze ... das darf nicht sein!

Demnach müsste in dem Zeitraum vom 1.5.2005 bis Dezember 2006 ebenfalls der "Bestandsschutz" gelten, das heisst alte Steuer.

Denn vom 1.5.2005 bis Dez. 2006 konnte mir ja noch kein Finanzbeamter und kein Politiker sagen was letztendlich rückwirkend gelten wird. Nicht einmal die Hellseherin auf der Kirchweih...

Ich habe auch einen Anruf von einem Abgeordneten aus Berlin erhalten, der dies ebenfalls verfassungswidrig sieht und auf jeden Fall sich freuen würde, wenn ich durch alle Gerichts-Instanzen gehen würde (was ich auch tun werde). Seine Unterstützung sei mir sicher...

Und zu der Frage wenn das Fahrzeug nicht mehr exisitert -> tja, Pech gehabt! Dann kannst Du auch nicht mehr beweisen, wie das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung ausgesehen hat ... -> du musst die Steuer trotzdem zahlen. Dies habe ich inzwischen mehrfach gelesen und gehört. Deshalb immer schön brav Widerspruch einlegen, am Besten per Rechtsanwalt. Ohne Rechtsanwalt versuchen manche Beamten den Steuerpflichtigen so lange zu belabern, bis der Einspruch zurück genommen wird. Denn Einspruch bedeutet mehr Arbeit für die Fiskal-Ritter beim Finanzamt (die sowieso schon überlastet sind).



In diesem Sinne

wurschteln wir halt mal weiter.......

:frust:
 
markk

markk

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Danke
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Hallo , 9,5 Liter Hubraum ? , da fehlt ja nur noch das WC dann wäre es eine 1 Zimmer Wohnung ;)

mfg.Bernd
Es ist sogar eine Zweizimmerwohnung (Schlafzimmer und Wohnzimmer)! Toilette und Bad sind vom Wohnraum abtrennbar, wenn auch noch nicht ganz fertig.

Markus
 
kamel007

kamel007

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so will euch mal auf dem laufenden halten wie es bei mir momentan steht:
habe den van als womo anerkannt bekommen , weil er hat ja kocher waschbecken bett und stehhöhe, zumindestens konnte die dame vom finanzamt drin stehen, kostet jetzt 450euro im jahr mit S0
aber sie haben ihn als emissionsklasse unbekannt eingestuft, schlüsselnr0088, obwohl er G-kat hat
die vans wurden immer nur als so-kfz zugelassen und so hat wohl nie jemand ein abgasgutachten gemacht ob der van irgendeine euro norm erfüllt
die einzige lösung scheint american-dream-cars in berlin zu haben 030/6068650, die haben so ein abgasgutachten erstellt und siehe da es wird die euro2 norm erfüllt ohne technische änderung
das kostet zwar über 500 euro bei denen, und das auto muss hin zur kontrollasu , aber dadurch ist dann die nachzahlung hinfällig, das wäre ja durchaus interessant für diejenigen die den van als pkw versteuern sollen und kräftig nachzahlen sollen z.b. lowtop
bei mir lohnt sich das auch, hat sich aber erst nach fast 3 jahren armortisiert, weil der mit euro1 oder 2=S1 dann 290euro kostet als womo
 
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